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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Dass auch Ärzte Fehler machen können, ist beinahe jeden Tag in der Zeitung zu lesen. So kommt es nicht nur, dass Klinikärzte, sondern auch Ärzte und ihr Personal in der kleinen Praxis bei einer Behandlung einen Fehler machen, was dem Patienten ernsthafte Probleme an Leib und Leben einbringen kann. Probleme, die meistens derart viel Geld kosten, dass man als Arzt oder Heilpraktiker nicht unbedingt in der Lage dazu ist, für diese mit dem eigenen Vermögen gerade zu stehen. Finanzielle Hilfe im Ernstfall kann dann eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker und Ärzte ermöglichen.

Der Beruf des Arztes ist hierzulande noch immer hoch angesehen, stellt er doch eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe dar. Viele Ärzte haben dabei nicht nur die Medikation und Behandlung kleiner Wehwehchen zu vertreten, auch das Leben von Patienten liegt oftmals in ihrer Hand. Natürlich ist da sicher jeder Arzt bemüht, sein Bestes für das Wohlergehen der Patienten zu tun. Doch Umstände wie körperliche und seelische Überlastung, aber auch die bloße Tatsache, dass Menschen keine Maschinen sind und nicht zwangsläufig immer alles richtig machen, führt dazu, dass selbst Ärzte Fehler machen. Fehler, die nicht selten schwerwiegend sind, wenn es zum Beispiel um das Leben eines Patienten geht oder einfach nur um dessen gesundheitliches Wohlergehen. Muss ein Arzt oder einer seiner Angestellten für diesen Fehler haften, so ist das meistens nicht mit dem eigenen Vermögen zu bewältigen. Für diesen Fall kann unter Umständen die Berufshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker oder Arzt in Leistung gehen.

Worin besteht die Hilfe der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Heilpraktiker?
Wie bei anderen Betriebshaftpflichtversicherungen und Berufshaftpflichtversicherungen auch prüft die Versicherung, ob der Versicherungsnehmer überhaupt zur Leistung eines Schadenersatzes gegenüber der dies fordernden Person verpflichtet ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherung die Forderung zurückweisen und dies unter Umständen auch gerichtlich durchzusetzen versuchen. Besteht dagegen ein berechtigter Schadenersatzanspruch, so wird die Versicherung dem Geschädigten seinen Schaden begleichen, und zwar höchstens bis zur mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Deckungssumme für die Berufshaftpflicht Heilpraktiker oder Arzt. In der Regel besteht der Leistungsumfang einer solchen Versicherung nicht nur bei Personenschäden, sondern auch bei Vermögensschäden und Sachschäden Dritter. Der Versicherungsschutz erstreckt sich außer auf den Arzt auch auf sein Personal, für dessen Handeln er meist mitverantwortlich ist.

Gibt es Ausschlüsse bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Heilpraktiker?
Wie bei anderen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen auch gibt es auch bei der Berufshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht Heilpraktiker oder Arzt Ausschlüsse. Diese können beispielsweise bei nicht medizinisch indizierten Operationen gelten.
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