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Betriebliche Altersversorgung als zusätzliche RenteDamit auch im Alter ein angenehmes Leben möglich ist und der gewohnte Lebensstandard erhalten bleiben kann, müssen sich die meisten Arbeitnehmer um Ergänzungen zur staatlichen Rente kümmern. Hierfür stehen verschiedene Produkte zur Verfügung, die teilweise auch staatlich förderbar sind. Dazu gehört unter anderem auch die betriebliche Altersversorgung.Wer sich auch im Alter finanziell gut versorgt wissen will, der sollte dafür entsprechende Vorkehrungen treffen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, auf die man sich längst nicht mehr allein verlassen soll, wird von vielen verstärkt auf private Rentenvorsorge durch Versicherungen und Sparpläne gesetzt. Hier locken Produkte wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente mit staatlichen Zuwendungen. Sie werden vom Begünstigten selbst privat finanziert und bei gegebener Förderfähigkeit zusätzlich staatlich durch Zulagen gefördert. Daneben können hierfür in der Regel auch Sonderausgabenabzüge vom Sparer geltend gemacht werden. Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen födern kann. Die Rede ist hier von der betriebliche Altersvorsorge, bei der neben dem Staat und dem begünstigten Sparer selbst auch noch der Arbeitgeber an der Zusatzrente beteiligt sein kann. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung der Zusatzrente, die sogenannten Durchführungswege. Einer der fünf Durchführungswege ist die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit Januar 2002 sogar einen Rechtsanspruch haben. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Lohn oder Gehalts, das der Arbeitnehmer erhält, zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Daraus ergibt sich die spätere Betriebsrente. Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung müssen nicht zwangsläufig vom Arbeitnehmer allein getragen werden, unter Umständen zahlt auch der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter einen Teil der Beiträge. Vorteilhaft kann die betriebliche Altersversorgung für beide, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sein. Der Arbeitnehmer erhält nicht nur in Zukunft eine zusätzliche Rente, er kann auch in der Gegenwart profitieren, da durch die Entgeltumwandlung das steuerfähige Einkommen geringer wird. Auch für den Arbeitgeber kann sich die betriebliche Altersabsicherung seines Mitarbeiters lohnen, denn er kann dafür unter Umständen Betriebskosten geltend machen und steuerliche Vergünstigungen nutzen. |
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